Unsere Hausverwaltung bietet Ihnen die kaufmännische Verwaltung und die technische Überwachung Ihrer Immobilie.
Kaufmännische Verwaltung:Unsere Verwaltung bietet Ihnen die solide kaufmännische Abwicklung, sowie die langfristige Erhöhung und Sicherung der Rendite Ihrer Immobilie. Insbesondere umfaßt die kaufmännische Verwaltung:
| Technische Überwachung:
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Auch die Mietverwaltung bieten wir Ihnen: Diese umfasst:
Die Verwaltung ist uns ab 20 Euro pro Wohneinheit und 4,00 Euro pro Garage oder Stellplatz zzgl. gesetzlicher MwSt. im Monat möglich. Garagen oder Stellplätze, die nicht einzeln abgerechnet werden müssen sind im Preis der Wohneinheit enthalten. Die Verwaltervergütung ist ein Entgeld für eine qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der zu erbringenden Leistung. Denn ein pauschales Verwalterentgelt bedingt auf der Gegenseite einen feststehenden Leistungsumfang. Ein Vergleich von verschiedenen Verwalterangeboten ist nur auf Grund eines Vergleichs der Leistungen der verschiedenen Verwalterfirmen möglich. Nicht in der Pauschalen Verwaltungsvergütung enthalten sind die Kosten, die durch einzelne Eigentümer verursacht werden, d.h. die nicht im Rahmen der Verwaltungstätigkeit für die Gemeinschaft der Eigentümer entstehen. Oder für entstandene Sonderleistungen. Derartige Leistungen sind besonders zu vergüten, auch wenn sie mit dem eigenen Personal des Verwalters erbracht werden. Im Bereich Reparatur, Umbau und Sanierung verfügen wir über besonders große Erfahrungen, die im Bedarfsfall Ihnen zugute kommen und sich für Sie in Kosteneinsparungen niederschlagen Gern vereinbaren wir bei bestehendem Interesse einen kostenlosen unverbindlichen Besichtigungstermin vor Ort, um weitere Details zu besprechen. Natürlich stehen wir Ihnen auch sonst jederzeit zur Verfügung. Unsere Vielfältigkeit ist Ihr Vorteil (Nur ein Ansprechpartner für Ihre Immobilie)! Allgemeine Zusammenfassung der Aufgaben einer Hausverwaltung: Die Obliegenheiten und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen, der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung des Objektes. Der Verwalter hat alles zu tun, was für eine ordnungsgemäße Verwaltung notwendig ist. Dazu zählen: 01. Eigentümerversammlung und Niederschrift Die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen und den Vorsitz zu führen, sofern die Wohnungseigentümer nichts anderes beschließen, die Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unverzüglich zu protokollieren und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Die Protokolle über die Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowie richterliche Entscheidungen nach § 43 WEG sowie den gesamten Schriftwechsel nach kaufmännischen Grundsätzen ordnungsgemäß aufzubewahren. 02. Wirtschaftsplan Jeweils rechtzeitig einen Wirtschaftsplan vorzulegen sowie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Jahresabrechnung aufzustellen und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Beschlußfassung bzw. Genehmigung vorzulegen. 03. Hausordnung Eine Hausordnung aufzustellen und/oder vereinbarte Hausordnungen anzupassen und der Gemeinschaft zur Beschlußfassung vorzulegen sowie für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. 04. Verträge für die Gemeinschaft und Überwachung der Dienstkräfte Alle Maßnahmen für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung vorzunehmen und in dringenden Fällen nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu treffen, die zur Erhaltung des Objektes erforderlich sind. Notwendige Versicherungsverträge und Wartungsverträge für die Gemeinschaft abzuschließen und zu kündigen. Einen Hauswart bzw. einen Hausmeister einzustellen, zu entlassen und die Entlohnung für diese festzusetzen. 05. Geldverwaltung/Rechnungskontrolle Die Wohnlasten, nämlich das Hausgeld/Wohngeld (Lasten und Kosten) und Beiträge anzufordern, in Empfang zu nehmen und ggf. auch gerichtlich geltend zu machen. Alle Zahlungen und Leistungen vorzunehmen bzw. entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Objektes zusammenhängen. Der Verwalter ist verpflichtet, Gelder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von seinem Vermögen gesondert zu halten.Es werden Treuhandkonten eingerichtet. Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen. 06. Technische Kontrolle Zur Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums hat der Verwalter das Objekt in erforderlichem Umfange zu begehen. 07. Sicherheitseinrichtungen Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein 08.Allgemeine Verwaltung Telefon- und Schriftverkehr mit den (Wohnungs-) Eigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange Nicht in der Verwaltungsvergütung enthalten sind die Kosten , die durch einzelne Eigentümer verursacht werden, d.h. die nicht im Rahmen der Verwaltungstätigkeit für die Gemeinschaft der Eigentümer entstehen. Derartige Leistungen sind besonders zu vergüten, auch wenn sie mit dem eigenen Personal des Verwalters erbracht werden. Anmerkung: Da es in jedem Berufsstand "schwarze Schafe" gibt, kommt es immer wieder vor, dass sich Personen als Hausverwalter ausgeben, ohne die dafür nötigen Fachkenntnisse Denn Hausverwaltung ist Vertrauenssache! |